BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie
Ziel der neuen Förderinitiative „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“ ist es, jungen, talentierten Nachwuchswissenschaftler:innen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie ein verlässliches und attraktives Umfeld zu bieten, um sich intensiv mit Themen der Bioökonomie zu beschäftigen und sich mit eigenständigen und ambitionierten Forschungsarbeiten weiter zu qualifizieren. Wagemutiger Forschergeist sowie neuartiges offenes und kreatives Denken sollen unterstützt und für neue, innovative und risikoreiche Forschungsansätze im Sinne einer nachhaltigen Bioökonomie genutzt werden. Der synergistische Austausch zwischen dem kreativen Nachwuchs und etablierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bietet den Nachwuchsgruppen Unterstützung und Stärkung bei zu erwartenden organisatorischen und thematischen Herausforderungen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie an Hochschulen, außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sowie in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Personen aus den Sozial-, Politik- und/oder Wirtschaftswissenschaften können bei Bedarf in die Gruppe integriert werden.
Die Förderung beabsichtigt, den Wandel zu einer Bioökonomie durch neue Errungenschaften in Know-how, Verfahren, Technik oder Software wegweisend zu katalysieren; dabei ist sie themen- beziehungsweise technologieoffen. Die Forschungsarbeiten sollten im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit Bezug zur industriellen Umsetzung angesiedelt sein und neue Impulse zur Lösung unterschiedlicher Herausforderungen der nachhaltigen Bioökonomie liefern.
Beispielhaft aufgeführte Themen dafür sind:
- Entwicklung von Innovationen und wegweisenden Forschungsansätzen auf dem Weg zur Transformation von einer erdöl- zu einer biobasierten Wirtschaftsform
- Entwicklung von innovativen biobasierten Produkten für die Bioökonomie
- Effiziente Nutzung von Biomassen für energetische oder stoffliche Zwecke unter Berücksichtigung der Herausforderungen des Erhalts von Ökosystemleistungen und Ernährungssicherung
- Verbesserung eines Gliedes oder mehrerer Glieder einer Wertschöpfungskette insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte
- Entwicklung von neuen Werkzeugen und Methoden zur Realisierung einer nachhaltigen Bioökonomie im Sinne des Klimaschutzes
- Entwicklung von Kreislauf-unterstützenden Modellen und Ansätzen für eine biobasierte Kreislaufwirtschaft
Die im Projekt verfolgten Lösungsansätze müssen sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) orientieren und diese aufgreifen, damit die Bioökonomie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele leistet. Für diese Förderrichtlinie spielen dabei insbesondere die folgenden SDGs eine wesentliche Rolle:
- Ernährung sichern (SDG 2)
- sauberes Wasser (SDG 6)
- bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)
- nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen (SDG 9)
- nachhaltige(r) Konsum und Produktion (SDG 12)
- Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13)
- Leben unter Wasser (SDG 14)
- Leben an Land (SDG 15)
Gefördert werden ambitionierte Vorhaben, deren thematische Passfähigkeit und wissenschaftliche Relevanz erwarten lassen, dass von ihren Ergebnissen Impulse sowohl für die Forschung und die Ausgestaltung einer Bioökonomie als auch für die weitere wissenschaftliche oder unternehmerische Karriere der Nachwuchsgruppenmitglieder ausgehen.
Wer kann mitmachen?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Datum der Promotion der Nachwuchsgruppenleitung sollte zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung in der Regel nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Sollte die Promotion fünf Jahre oder länger zurückliegen, ist eine Bewerbung nicht möglich. Zeiten der Kinderbetreuung innerhalb dieser Frist werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit pauschal zwei Jahren pro Kind angerechnet.
Die Einrichtung (Hochschule, außerhochschulische Forschungseinrichtung, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft), an der die Nachwuchsgruppe tätig sein wird, gewährleistet die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsbedingungen, unterstützt die Nachwuchsgruppenleitung und stellt sicher, dass die wissenschaftliche Tätigkeit der Gruppe eigenständig stattfinden kann.
Die Nachwuchsgruppenleitung ist durch mindestens eine etablierte Wissenschaftlerin bzw. einen etablierten Wissenschaftler als Mentor:in zu begleiten, um die Kompetenzen der leitenden Person mit Erfahrungswerten zu unterstützen. Die Mentorin beziehungsweise der Mentor sollten nicht an derselben Hochschule, Forschungseinrichtung oder demselben Unternehmen angesiedelt sein wie die geförderte Nachwuchsgruppe.
Bei externen Promotionsvorhaben von Nachwuchsgruppen an Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit der promotionsberechtigten Hochschule so zu gestalten, dass durch die wissenschaftliche Begleitung die gleiche Qualität wie bei Dissertationen von Promovierenden mit unmittelbarer Anbindung an die Hochschule erreicht wird. Dabei sollte die Betreuerin oder der Betreuer der Dissertationen nicht zeitgleich Mentor:in der Nachwuchsgruppenleitung sein.
Verfahren
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme wurde der Projektträger Jülich beauftragt. Ansprechpartnerin ist Dr. Eva Graf .
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Auswahlschritt 1: Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Relevanz des Beitrags zur Erreichung der Ziele der Fördermaßnahme sowie der übergeordneten Nationalen Bioökonomiestrategie mit besonderem Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen,
- Innovations- und Kreativitätsgrad als Katalysatoren für eine zukünftige biobasierte und ressourcenschonende Wirtschaft sowie wissenschaftliche Exzellenz des Projektvorschlags,
- Struktur und Realisierbarkeit des umrissenen Arbeitsvorhabens unter anderem anhand der im Team vorhandenen Expertise (Aufstellung der Nachwuchsgruppe und Synergie mit der Mentorin beziehungsweise dem Mentor),
- Wissenstransfer und Wissenschaftskommunikation,
- Angemessenheit der Finanzplanung.
Projektskizze können in elektronischer Form als PDF-Dokument über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ eingereicht werden. Als Vorlagefristen für Projektskizzen gelten der 15. April 2025 und der 15. April 2026.
Auswahlschritt 2: Die Bewerberinnen und Bewerber der in Auswahlschritt 1 positiv bewerteten Vorschläge werden zu einer persönlichen Präsentation der Projektidee eingeladen. Die Kriterien für die Bewertung der vorgestellten Forschungsvorhaben sind insbesondere:
- Eignung der Projektleitung,
- Grad der Bedeutung für die Bioökonomie und für die Gesellschaft,
- wissenschaftliche Originalität, Innovationshöhe und Exzellenz des Projektvorschlags,
- Karrierewege der gesamten Nachwuchsgruppe,
- Struktur und Realisierbarkeit des umrissenen Arbeitsvorhabens,
- Wissenstransfer und Wissenschaftskommunikation.
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt und in der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen oder die Verfasser dieser positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, dem die Projektskizze ergänzende Informationen beizufügen sind.
Art und Form der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. In der Regel werden FuEuI-Vorhaben als Einzelprojekte oder im Ausnahmefall als Verbundprojekte bis zu fünf Jahre gefördert. Im fünften Jahr der Projektlaufzeit werden die Ergebnisse hinsichtlich ihres Transfers in die Anwendung sowie ihrer wirtschaftlichen Anschlussfähigkeit bewertet. Sollten die Ergebnisse vielversprechend sein, kann das Projekt um bis zu ein Jahr mit bis zu 100 000 Euro aufgestockt werden, um die Anwendungs- und Technologiepotenziale möglichst konkret auszuloten sowie Kooperationen im Sinne des Transfers der Ergebnisse zu knüpfen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen.
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