Förderung
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Deutschland

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Zuschuss

Ziel des Förderprogramms ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sind folgende Maßnahmen und Anlagen förderfähig:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.

Wer kann mitmachen?

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. 

Verfahren

Ablauf des Antragsprozesses:

  1. Einholung von Angeboten
  2. Beauftragung der technischen Projektbeschreibung
  3. Antrag stellen
  4. Umsetzung der Maßnahme
  5. Einreichung des Verwendungsnachweises
  6. Prüfung und Auszahlung

Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal.

Alle wichtigen Informationen und Links rund um die Antragstellung finden Sie hier.

Art und Form der Zuwendung

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Fördersatz 15 Prozent.

Anlagentechnik (außer Heizung)
Für den Erwerb und Errichtung von Anlagentechnik (außer Heizung) beträgt der Fördersatz 15 Prozent.

Anlagen zur Wärmeerzeugung

  • Die Fördersätze im Bereich der Anlagen der Wärmeerzeugung bewegen sich in Abhängigkeit der durchgeführten Maßnahme bis zu 30 Prozent.
  • Der Austausch von Ölheizungen wird besonders gefördert.
  • Die genauen Fördersätze sind dem Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung zu entnehmen.

Heizungsoptimierung  
Für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung beträgt die Förderquote bis zu 50 Prozent.

Fachplanung und Baubegleitung  
Für förderfähige Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung beträgt die Förderquote 50 Prozent.

Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten pro Antrag und Kalenderjahr betragen ....
...bei Wohngebäuden (WG)

  • Förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
  • Förderfähige Kosten für die Baubegleitung sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid
  • Förderfähige Kosten für Maßnahmen in der Kreditförderung sind auf 120.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt.

... bei Nichtwohngebäuden (NWG)

  • Förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
  • Förderfähige Kosten für die Baubegleitung sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Bewilligung
  • Förderfähige Kosten für Maßnahmen in der Kreditförderung sind auf 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche gedeckelt, insgesamt auf maximal 5.000.000 Euro pro Vorhaben.
Tags
  • Investition
  • KMU