Exportinitiative Umweltschutz des BMUV
Mit der „Exportinitiative Umweltschutz“ fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) seit 2016 die Anwendung deutscher Umwelttechnologien und den Know-how-Transfer vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländer.
Was wird gefördert?
Ziel der Exportinitiative ist es, das in Deutschland vorhandene Know-how zu „exportieren“, um nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, Technologieanwendungen und einheitliche Umweltstandards zu befördern und letztlich geeignete Voraussetzungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Anwendung von „GreenTech – Made in Germany“ zu schaffen.
Gefördert werden Projektideen, insbesondere des deutschen GreenTech-Mittelstandes, in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Abwasserwirtschaft, netzferne grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, nachhaltiger Konsum, Mobilität sowie nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung und Querschnittsthemen. Besonders investive Maßnahmen und die damit verbundene experimentelle Forschung sind förderfähig.
Wer kann mitmachen?
Das Förderprogramm soll gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, die Internationalisierung ihres „grünen“ Leistungsspektrums voranzubringen und die Rahmenbedingungen für Auslandsgeschäfte zu schaffen. Mit dem Wachsen der weltweiten Nachfrage nach Umwelt-, Klimaschutz- und Effizienztechnologien eröffnen sich für deutsche Unternehmen große Chancen, sich auf internationaler Ebene zu etablieren und weltweit Absatzmärkte zu erschließen.
Das Bundesumweltministerium unterstützt deshalb deutsche Unternehmen, zivilgesellschaftliche Akteure, wissenschaftliche Einrichtungen und Vertreter unterschiedlicher deutscher Institutionen, die auf dem Gebiet der Verbreitung von (Umwelt-) Infrastrukturen im Ausland tätig sind.
Antragsberechtigt sind deshalb Organisationen - insbesondere Vereine und Verbände - sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können Projektförderungen von ihrem zusätzlichen Aufwand nur unter besonderen Voraussetzungen erhalten. Darüber hinaus können Projekte auch von mehreren o. g. Antragsberechtigten im Verbund durchgeführt werden (Verbundprojekt).
Verfahren
Die Bekanntmachung wird im Bundesanzeiger unter dem Suchbegriff „Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur“ veröffentlicht.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig: In einem ersten Schritt wird die Projektskizze eingereicht, im zweiten Schritt folgt – sofern nach Einreichung der Projektskizze dazu aufgefordert wird – ein förmlicher Förderantrag.
Im Rahmen der Antragstellung sollen Meilensteine anhand der Ziele des Projektes definiert werden, die ein Monitoring ermöglichen.
Basis für den geplanten Förderaufruf 2024/2025 sind ein rechtskräftiger Haushalt für das Jahr 2025 und eine mehrjährige Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028. Beides wird aktuell von der Bundesregierung erarbeitet.
Um den dortigen Entscheidungen nicht vorzugreifen, ist der Förderaufruf für das vierte Quartal 2024 geplant. Genauere Informationen werden zum gegebenen Zeitpunkt veröffentlicht.