Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Mit diesem Programm fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Energieeffizienzmaßnahmen im weiten Sinne. Die Förderung gliedert sich dabei in drei Module.
Was wird gefördert?
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen. Je Antragsteller ist innerhalb von vier Jahren eine Energieberatung in Form eines Energieaudits förderfähig.
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Förderfähig ist eine Contracting-Orientierungsberatung, die für ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie geeignete Gebäude oder -pools ermittelt oder zusammenstellt und zur Vorbereitung der Umsetzung eines geeigneten Contracting-Modells entsprechende qualitative Vorschläge unterbreitet.
Wer kann mitmachen?
Zuwendungsberechtigt sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland (als Grundlage dient die KMU-Definition der EU)
- Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 kWh beträgt
- Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
- Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht (die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein),
- Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Einrichtungen sowie Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (im Modul 2: auch wenn die Inanspruchnahme der Energieberatung im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Betätigung als Nicht-KMU steht und der Gesamtenergieverbrauch mehr als 500.000 kWh im Jahr beträgt)
Voraussetzungen für die Förderung
Förderfähig ist bei Antragstellung eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie "Energieberatung für Nichtwohngebäude" in der jeweiligen Kategorie gelistet ist.
Verfahren
Ein Antrag kann nur unter Verwendung des BAFA-Portals gestellt werden.
Infos zum Antragsverfahren sind hier verfügbar für Modul 1 (Energieaudit) , Modul 2 (Energieberatung) und Modul 3 (Contracting). Die bewilligte Energieberatung muss spätestens 12 Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids beendet sein (Bewilligungszeitraum). Sämtliche Unterlagen müssen spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums in der Bewilligungsbehörde eingegangen sein (Vorlagefrist).
Kontakt:
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 515 – Energieberatung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel. (0 61 96) 9 08-18 80
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag: 7:00 Uhr - 15:00 Uhr
Art und Form der Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Modul 1
- Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro.
- Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 600 Euro.
Modul 2
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
- Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro
- Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro
- Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro
Modul 3
- Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.500 Euro.
- Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 5.000 Euro.
- Investition ,
- Beratung
- Großunternehmen ,
- KMU