Förderung
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Deutschland

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) klimafreundliche Industrievorhaben in Deutschland.

Die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 stehen in engem Zusammenhang. Die Themen sind daher in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie ausgestaltet, der Dekarbonisierung der Industrie und der Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Förderprogramms werden Investitions-, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie gefördert.

Ziel des Förderprogramms ist es dabei zu unterstützen, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Industriesektor zu erreichen, sowie den Produktionshochlauf der notwendigen Transformationstechnologien in Deutschland zu beschleunigen.

Die Themen werden in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie umgesetzt.  Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 einzusparen.

Förderungen:

Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 1) umfasst drei Teilmodule:

  • Investitionsvorhaben (AGVO): Förderung bis zu 30 Millionen Euro
  • Investitionsvorhaben (TCTF): Förderung bis zu 200 Millionen Euro
  • Forschungsvorhaben (AGVO): Förderung bis zu 35 Millionen Euro

Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 2) umfasst:

  • Investitionsvorhaben (AGVO): Förderung bis zu 30 Millionen Euro
  • Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, AGVO): Förderung bis zu 35 Millionen Euro

Wer kann mitmachen?

Antragsberechtigt für Modul 1 sind Unternehmen und Konsortien, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie planen oder betreiben Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen. Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kann ein Konsortium auch aus mehreren Unternehmen bestehen, von denen mindestens eins Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen plant oder betreibt und die Ergebnisse industriell in einer Produktionsstätte in Deutschland anwenden will.
  • Das antragstellende Unternehmen hat eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland und setzt das Vorhaben in Deutschland um.
  • Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen können unter Leitung eines antragsberechtigten Unternehmens als Partner eingebunden werden.

Antragsberechtigt für das Modul 2 sind einzelne Unternehmen und Konsortien, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie verfügen über, die Anlagen mit im Sinne der „Carbon Management-Strategie“ schwer vermeidbaren Emissionen von CO2 planen oder betreiben. Ein Konsortium besteht aus mehreren antragsberechtigten Unternehmen, die ein oder mehrere Produkte gemeinsam in Deutschland herstellen oder planen herzustellen.
  • Bei Innovationsvorhaben (anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben) nach Teilmodul 2 kann ein Konsortium auch aus mehreren antragsberechtigten Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Universitäten und mindestens einem Unternehmen bestehen.
  • Vorhaben, für die eine Förderung beantragt wird, müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden. Bei grenzüberschreitenden Vorhaben sind nur die in Deutschland geplanten Investitionen bzw. vorhabensbezogene Kosten für Forschung und Entwicklung (Sach- und Personalkosten) förderfähig.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze und anschließendem formalen Förderantrag.

Stufe I: Skizze einreichen

Innerhalb der Aufrufphase haben Förderinteressierte die Möglichkeit eine aussagekräftige Skizze in deutscher Sprache zu erarbeiten und einzureichen.

Stufe II: Antrag einreichen

Nach Beurteilung der eingereichten Skizzen und der Mitteilung zur Fortführung durch das KEI beginnt die formale Antragsphase. Innerhalb der Aufrufphase sind die Teilnehmenden angehalten, die formalen Förderanträge zu erstellen und über das elektronische Antragsystem „easy-Online“ einzureichen.

Art und Form der Zuwendung

Die Förderung im Modul 1 wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt (Zuwendung). Die Zuwendung wird auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Für Investitionsvorhaben gilt:

  • Bei mehr als 15 Millionen Euro Fördervolumen erfolgt die Förderung auf Basis einer Kofinanzierung durch die Bundesländer (Ansprechpersonen der Bundesländer). Der Bund trägt maximal 70 Prozent der beantragten Förderung und nur unter der Bedingung, dass die 30-prozentige Landeskofinanzierung erfolgt.
  • Investitionsvorhaben können mit Gesamtinvestitionskosten ab 500.000 Euro (kleine und mittlere Unternehmen) beziehungsweise ab 1 Million Euro (alle anderen Unternehmen) gefördert werden. Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben besteht keine Mindestvorgabe der Gesamtkosten.

Die Förderung im Modul 2 wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt (Zuwendung). Die Zuwendung wird auf einen Höchstbetrag begrenzt.

  • Ab 15 Millionen Euro Fördervolumen in Investitionsvorhaben erfolgt die Förderung auf Basis einer Kofinanzierung durch die Bundesländer (Ansprechpersonen der Bundesländer). Der Bund trägt maximal 70 Prozent der beantragten Förderung und nur unter der Bedingung, dass die 30-prozentige Landeskofinanzierung erfolgt.
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