Förderung
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Deutschland

go-digital: Den Mittelstand auf dem Weg in die digitale Zukunft begleiten

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen - service- und kundengerecht, effizient und sicher.

Dabei stehen den KMU durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die sie bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten. Diese Beratungsunternehmen sind vom BMWi autorisiert und entlasten die KMU von allen Formalitäten - vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.

Auf diese Weise profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen fünf Modulen:

Modul Digitalisierungsstrategie

  • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse
  • Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle oder -prozesse
  • Ziel: Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben

Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse

  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens
  • Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens bspw.: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
  • Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren

Modul Digitale Markterschließung

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
  • Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
  • Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings

Modul IT-Sicherheit

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
  • Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen

Modul Datenkompetenz

  • Erfassen und Erzeugen von Daten
  • Datenidentifizierung, Datenaus- und verwertung
  • Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Datenverarbeitung
  • Berücksichtigung von rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten im Umgang mit Daten
  • Ziel: Aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie und Generierung neuer Geschäftsfelder

Gefördert werden nur Beratungen und Leistungen, die den Anforderungen an die Module entsprechen.

Auf der Homepage www.bmwi-go-digital.de werden alle autorisierten Beratungsunternehmen mit den entsprechenden Kontaktdaten und den autorisierten Beratungsmodulen veröffentlicht.

Wer kann mitmachen?

Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
  • Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung

Verfahren

Das Antragsverfahren besteht aus zwei Teilschritten:

  1. Das autorisierte Beratungsunternehmen schließt zuerst den Beratervertrag gemeinsam mit dem begünstigten Unternehmen und gegebenenfalls dem Drittleister. Dazu gehören auch die notwendigen ausgefüllten Formulare / Dokumente (De-minimis-Erklärung, KMU-Erklärung sowie ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister). Bitte verwenden Sie dafür diese Antragsformulare.
  2. Dann beginnt Schritt zwei über das Antragsportal easy-Online. Damit wird der "Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung (AZA)" ausgelöst.

Die Anträge werden anschließend durch den Projektträger EURONORM GmbH geprüft.

Art und Form der Zuwendung

Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro netto gefördert. Begünstigte zahlen nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.

Weitere Details finden sich auf der Programmseite

Tags
  • Umsetzung (nicht investiv)
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  • Forschung und Entwicklung
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  • Beratung
  • KMU
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  • Start-up