Kälte- und Klimaanlagen
Die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird fortgesetzt. Seit dem 1. März 2024 ist eine Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich.
Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik gefördert, die dem modernsten Stand der Technik entsprechen. Das Ziel, zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung beizutragen, soll durch die Steigerung der Energieeffizienz, die Minderung des Kältebedarfs sowie durch die Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase erreicht werden.
What is funded
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Die förderfähigen Maßnahmen betreffen die Installation von Anlagen, deren Nach- und Umrüstung sowie die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen. Die Förderung umfasst im Einzelnen folgende Tatbestände:
- Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen
- Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung – Fördervoraussetzung ist die Nutzung von Prozessabwärme zu Heizzwecken in einer separaten Heizung oder für einen verfahrenstechnischen Prozess.
- Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler – Die Nachrüstung von Trockenkühlern wird als Vor- oder Freikühler gefördert.
- Installation von Komponenten und Systemen (nur in Verbindung mit der Förderung der Installation einer Kälteerzeugungseinheit)
- Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen
Who can participate
Antragsberechtigt sind
- gewerbliche Unternehmen,
- gemeinnützige Organisationen,
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften,
- Zweckverbände und Eigenbetriebe,
- Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen
die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks sind, auf dem sich die Anlage befindet, oder ein vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks beauftragtes Energiedienstleistungsunternehmen (Kontraktor).
Funding prerequisites
Bei Kompressionskälte- oder Kompressionsklimaanlagen ab einer elektronischen Aufnahmeleistung von 20 KW ist zwingend der BAFA EffizienzCheck durchzuführen.
Funding Procedure
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular auf der Homepage des BAFA. Mit dem Vorhaben darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die benötigten Unterlagen sind dem Merkblatt "Förderung von Kälte- und Klimaanlagen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)" zu entnehmen.
Kontakt:
Kälte- und Klimaanlagen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 525 – Kälte- und Klimatechnik
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel. (0 61 96) 9 08-12 49 (Montag bis Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr)
Funding form
Es handelt sich um eine Projektförderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird. Die Förderung ist auf 200.000 Euro pro Maßnahme sowie auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben begrenzt.
- Investition
- Großunternehmen ,
- KMU