Energiefinanzierung
Baden-Württemberg will den Einsatz erneuerbarer Energien im Land im Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung. Die L-Bank fördert daher mit dem Programm Energiefinanzierung Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie zur Speicherung und Verteilung der erzeugten Energie. Außerdem werden Maßnahmen zur besseren Integration erneuerbarer Energien in die Energieversorgung gefördert wie Lastmanagement bei den Endverbrauchern.
Mit den Förderdarlehen können private und öffentliche Unternehmen ihre Investitionen in Baden-Württemberg günstig finanzieren.
What is funded
Förderfähige Projekte:
- Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Erneuerbare-Energien-Anlagen
- Modernisierung, Umrüstung oder Nachrüstung von Erneuerbare-Energien-Anlagen
- Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas, Geothermie)
- Erneuerbare-Energien-Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung
- Netze oder Speicher für mit erneuerbaren Energien erzeugte Wärme oder Kälte
- Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem (Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Speicherung von Strom, Flexibilisierung der Anlagen zur Stromerzeugung, überbetriebliches Lastmanagement, Installation von Messeinrichtungen und Messsystemen)
Förderfähige Kosten:
- Technische Anlagen
- Planung, Projektierung, Installation
- Notwendige Infrastruktur wie Zuwegung und Netzanschluss
- Beim Erwerb gebrauchter Anlagen: Modernisierung, Instandhaltung oder Sanierung
Who can participate
- (Natürliche) Personen, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln, deren eigentlicher Geschäftszweck nicht die Erzeugung von Strom oder Wärme ist,
- Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln,
- Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln,
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Kommunale Zweckverbände
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
- Gemeinnützige Antragsteller, sofern sie einen Teil der erzeugten Energie (Strom, Wärme) einspeisen und/oder verkaufen
- Natürliche Personen (Privatpersonen), die in eine Stromerzeugungsanlage investieren und einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen beziehungsweise verkaufen und damit eine gewerbliche Tätigkeit ausüben
Funding prerequisites
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Umsetzung des Investitionsvorhabens in Baden-Württemberg.
- Die Anlage muss die technischen Anforderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfüllen.
- Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
Funding Procedure
Die Energiefinanzierung wird bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut beantragt. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Funding form
- zinsverbilligtes Darlehen im Hausbankenverfahren
- Kredithöhe: 25.000 Euro bis 10 Millionen Euro je Vorhaben
- Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
- Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15, 18 oder 20 Jahre
Es gibt zwei Konditionenvarianten
- PV-Aufdach-Anlagen (mit Zinsbonus)
- Sonstige Anlagen (Standardkonditionen)
- Investition