Beratungsförderung BERE
Beratungsförderung für gezielte Maßnahmen: Finden Sie maßgeschneiderte, branchenspezifische Lösungen, die Ihnen helfen, die Kosten für Material, Rohstoffe und Energie zu senken und die Treibhausgasbilanz in Richtung Klimaneutralität zu verbessern.
- Jetzt mit vereinfachtem Antrag -
What is funded
Gefördert werden branchenspezifische Beratungsleistungen von anerkannten Beraterinnen und Beratern im Bereich der Ressourceneffizienz. Die geförderten Beratungen können insbesondere folgende Bereiche umfassen:
- Beratungen über technische, organisatorische, wirtschaftliche und strategische Fragen der Ressourceneffizienz im Unternehmen
- Beratungen zum Produktdesign im Sinne der Ressourceneffizienz und der Kreislaufführung von Stoffen (einschließlich CO2)
- Beratungen über Ressourceneffizienz im Zusammenhang von regionalen Stoffkreisläufen
- Beratung über die Verbesserung der Ressourceneffizienz durch Mehrwegsysteme
- Beratungen über den Zusammenhang von Ressourceneffizienzmaßnamen und Klimaschutz sowie sonstigen Umweltauswirkungen und den Beitrag der Ressourceneffizienzeffizienzmaßnahmen im Unternehmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Beratungen über Verbesserungen der Ressourceneffizienz entlang der Lieferkette für das Unternehmen
- Beratungen zum Zusammenhang zwischen Ressourceneffizienz, Digitalisierung und/oder biologischer Transformation (nachhaltige Bioökonomie)
- Beratungen über den Einsatz von Sekundärrohstoffen, um den Anteil an Recyclingmaterial in der Produktion und der Herstellung von Produkten deutlich zu steigern
Who can participate
Gefördert werden juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften und Einzelunternehmen, sofern sie:
- als KMU eingestuft werden können
und
- einen Sitz in Baden-Württemberg haben
Funding prerequisites
Das Förderprogramm „Ressourceneffizienz in Unternehmen“ unterstützt im ersten Schritt Unternehmen mit dem KEFF+Check dabei, Effizienzpotenziale zu identifizieren. Im zweiten Schritt können Sie die Beratungsförderung im Bereich Ressourceneffizienz in Anspruch nehmen.
Ein KEFF+Check in Ihrem Unternehmen ist Voraussetzung für die Beratungsförderung.
Funding Procedure
Der maximale Zuschuss zu einer Beratung beträgt 5.500 Euro, gefördert werden bis zu zehn Personentage. Die Beratung muss spätestens sechs Monate nach der Bewilligung durchgeführt werden. Die Beratungsförderung kann je Unternehmen einmalig in Anspruch genommen werden.
Im Expertenatlas BW sind Berater:innen sowie Expert:innen zu den Themen Energie- und Materialeffizienz gelistet. Die umfassenden Profile erleichtern das Finden der passenden Dienstleister für Ihr Unternehmen. Das Akkreditierungsformular für Berater:innen steht in der Liste der Formulare (unten) zur Verfügung.
Den Antrag auf die geförderte Ressourceneffizienzberatung stellen Sie bitte sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form als Word-Datei an die Landeskreditbank (L-Bank), 76113 Karlsruhe, @email.
Funding form
Zuwendung:
- Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses
- 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (40 % EFRE, 10 % BW)
- Zuwendungsfähigen Ausgaben: 1.100 Euro pro Personentag mit 8 Zeitstunden
- Zuschuss: 50 Prozent, 550 Euro pro Personentag mit 8 Zeitstunden
- Pro Beratung werden bis zu zehn Personentage gefördert
- Maximale Zuschuss je Beratung: 5.500 Euro (10 Personentage à 550 Euro)
- Die Beratungsförderung kann hierbei nur einmalig je Unternehmen in Anspruch genommen werden
Laufzeit, Antragsstellung und Auszahlung:
- Anträge auf Förderung können laufend eingereicht werden
- Anträge können solange bewilligt werden wie Fördermittel zur Verfügung stehen
- Beratung soll spätestens sechs Monate nach der Bewilligung durchgeführt worden sein
- Der Schlussverwendungsnachweis (Sachbericht + Rechnung über Stundenprotokoll des Beraters/der Beraterin) ist spätestens zwei Monate nach Abschluss der Beratung einzureichen
- Beratung
- KMU