Funding
Deutschland
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
INVEST bringt Start-ups und private Investoren zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investor zu finden.
What is funded
- INVEST ist ein Zuschuss für private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten.
- Der Zuschuss beträgt 15 % der Investitionssumme. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 EUR zur Verfügung stellen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 450.000 EUR erhalten.
- Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investoren von insgesamt bis zu 3 Mio. EUR pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
Who can participate
- Junge innovative Unternehmen, die auf Kapitalsuche sind:
- Im Rahmen der Antragstellung für INVEST wird den Unternehmen bescheinigt, dass sie alle Voraussetzungen für eine förderfähige Investoren-Beteiligung erfüllen.
- Mit dieser Bescheinigung und Informationen zu INVEST können die Unternehmen dann bei potenziellen Investoren um Kapital werben.
- Zusätzlich können sich förderfähige Unternehmen auf der INVEST-Internetseite des BMWi (www.invest-wagniskapital.de) listen lassen.
- Private Investoren (Business Angels), die sich an einem jungen Unternehmen beteiligen wollen:
- INVEST verringert das Risiko einer Kapitalbeteiligung: Der Investor bekommt 20 Prozent der Summe vom Staat steuerfrei erstattet, die Anteile verbleiben jedoch komplett bei ihm.
- Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile oder scheitert das Unternehmen, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen.
Funding prerequisites
Sowohl Unternehmen als auch Investor müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um von INVEST zu profitieren.
Zu den wichtigsten Kriterien für ein förderfähiges Unternehmens zählt, dass es:
- nicht älter als sieben Jahre
- weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro
- Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz im EWR und mindestens einer Zweigniederlassung in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist, oder einer Betriebsstätte, die im Gewerberegister eingetragen ist
- nachweislich innovativ:
- Das Unternehmen gehört gemäß Handelsregister einer als innovativ definierten Branche an, ist Inhaber eines Patentes oder hat in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen.
- Die Innovativität kann auch durch ein gesondertes Kurzgutachten eines benannten unabhängigen Gutachters nachgewiesen werden.
- fortlaufend wirtschaftlich aktiv beziehungsweise nimmt seine Geschäftstätigkeit spätestens ein Jahr nach Abschluss der Beteiligung auf
Die Voraussetzungen für die Einstufung als förderfähiger Investor sind:
- natürliche Person, deren Hauptwohnsitz im EWR liegt und die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist
- alternativ: Investition über Beteiligungs-GmbH oder UG
- Erwerb von neu ausgegebenen Anteilen (kein Erwerb von bereits bestehenden Anteilen von einem anderen Gesellschafter)
- Erwerb auf eigene Rechnung und vom eigenen Geld (keine Kreditfinanzierung der Anteile)
- Dauer der Beteiligung: mindestens drei Jahre lang (sogenannte Mindesthaltedauer)
- Investitionsentscheidung auf Basis eines vorgelegten Businessplans
- Beteiligung an allen Chancen und Risiken des Unternehmens. Marktübliche Liquidationspräferenzen und Anti-Dilution-Regelungen sind zulässig.
- Anteile können auch über ein Wandeldarlehen erworben werden. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung des Erwerbszuschusses (auf den gewandelten Betrag) erst nach der Wandelung.
- Auch Anschlussinvestitionen sind förderfähig, sofern der Erwerb der vom Investor gehaltenen Anteile bereits durch den Erwerbszuschuss gefördert wurde.
Funding Procedure
Schritt 1: Unternehmen beantragt Förderfähigkeit
Schritt 2: Investor beantragt Erwerbszuschuss
Schritt 3: Auszahlung des Erwerbszuschusses beantragen
- Investor und Unternehmen schließen Gesellschaftsvertrag
- BAFA erteilt Bewilligung
Schritt 4: Investor stellt Antrag auf Exitzuschuss
- Das BAFA zahlt den Exitzuschuss an den Investor aus
Funding form
für förderfähige Unternehmen:
- Pro Unternehmen können Anteilsausgaben im Wert von bis zu 3 Mio. Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
- Die Höhe der Förderung beträgt 15 % des Ausgabepreises der Anteile und wird an den antragstellenden Investierenden ausbezahlt.
- Pro Unternehmen können pro Kalenderjahr insgesamt maximal 450.000 Euro an Zuschüssen bewilligt werden.
für förderfähige Investoren:
- Erwerbszuschuss: 15 Prozent der Kapitalbeteiligung bei Anteilserwerb. Die Beteiligungssumme muss mindestens 10.000 Euro und höchstens 333.333,33 Euro pro Investment betragen. Pro Investierendem können Beteiligungen insgesamt bis maximal 666.666,66 Euro mit einem Erwerbszuschuss gefördert werden.
- Exitzuschuss: 25 Prozent des Gewinns aus Veräußerungen von INVEST-Anteilen. Der Veräußerungsgewinn muss mindestens 2.000 Euro betragen. Der Exitzuschuss ist auf die Höhe des gezahlten Erwerbszuschusses begrenzt.
Tags
- Investition
- Start-up