Förderung
Deutschland
Erneuerbare Energien – Standard
Das KfW-Programm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem.
Was wird gefördert?
Folgende Investitionen werden finanziert:
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
- Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Wer kann mitmachen?
Für Vorhaben in Deutschland sind die folgenden in- und ausländischen Antragsteller antragsberechtigt:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie öffentliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragssteller
Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen. - Freiberufler
Für Vorhaben im Ausland sind folgende Antragsteller antragsberechtigt:
- Deutsche private Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
- In Deutschland tätige Freiberufler
Verfahren
- Antrag vorbereiten mit dem KfW-Förderassistenten
- Finanzierungspartner finden
- Kredit beantragen
- Ihr Kreditantrag wird geprüft
- Kreditvertrag abschließen und starten
Detaillierte Informationen zur Beantragung des Kredits sowie die Antragsformulare finden hier.
Art und Form der Zuwendung
- Bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben.
- Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten (inkl. Mehrwertsteuer möglich).
- Ein individueller Zinssatz wird durch die Bank ermittelt.
- Es stehen Laufzeitvarianten bis zu 5, 10, 15, 20, 30 Jahren zu Verfügung.
Tags
- Investition
- KMU