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Deutschland

Förderprogramm des BMBF zum Thema „Wasser-Energie-Nexus“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine neue Förderinitiative zum "Wasser-Energie-Nexus" ins Leben gerufen. Ziel ist es, die enge Verknüpfung von Wasser- und Energieversorgung durch innovative technologische und nicht-technologische Ansätze zu optimieren. Angesichts des Klimawandels und der Energiewende sollen Synergien zwischen beiden Sektoren besser genutzt werden, um die Effizienz der Wassernutzung in der Energieproduktion sowie die Energieeffizienz in der Wasserver- und -entsorgung zu steigern. Dies trägt maßgeblich zur Umsetzung der nationalen Wasserstrategie und zur Sicherstellung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wasser- und Energieversorgung in Deutschland bei.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die innovative Technologien und Geschäftsmodelle zur effizienten Verknüpfung von Wasser- und Energieversorgung entwickeln. Gefördert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Reduzierung des Energieverbrauchs in der Wasserver- und Abwasserentsorgung: Entwicklung neuer Lösungen, um den Energiebedarf bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Wasser sowie bei der Abwasserbehandlung zu senken.
  • Verringerung des Wasserverbrauchs in der Energieerzeugung: Implementierung von Technologien und Konzepten, die den Wasserbedarf bei der Produktion von Energie minimieren.
  • Nutzung von im Wasser enthaltenen Energiepotenzialen: Erforschung und Anwendung von Verfahren zur Gewinnung von Wärme oder chemisch gebundener Energie aus Wasser oder Abwasser.
  • Speicherung überschüssiger erneuerbarer Energien in Wassersystemen: Entwicklung von Methoden, um überschüssige Energie aus erneuerbaren Quellen in Wassersystemen zu speichern und bei Bedarf bereitzustellen.
  • Erhöhung der Wasserkreislaufführung im Energiesektor: Förderung von Technologien und Strategien, die den Wasserverbrauch durch Wiederverwendung und Recycling im Energiesektor reduzieren.

Wer kann mitmachen?

Das Förderprogramm richtet sich an eine breite Zielgruppe in Deutschland. Teilnahmeberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: die in relevanten Forschungsbereichen tätig sind.
  • Kommunale Einrichtungen: wie Stadtwerke oder Wasserverbände.
  • Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen: die im Bereich Wasser- und Energieversorgung aktiv sind.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Förderprogramm unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die innovative Lösungen zur effizienten Verknüpfung von Wasser- und Energieversorgung entwickeln. Die Förderung richtet sich an interdisziplinäre Verbundprojekte, die praxisorientierte Ansätze verfolgen und ihre Lösungen an Pilotstandorten demonstrieren.

Die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Praxispartner:innen, wie beispielsweise kommunalen Versorger:innen oder Unternehmen der Wasser- und Energiewirtschaft, ist ausdrücklich erwünscht.

Die Projektskizzen müssen einen klaren Praxisbezug aufweisen und innovative Technologien, Konzepte oder Geschäftsmodelle zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wasserwirtschaft oder zur Reduzierung des Wasserverbrauchs in der Energieerzeugung beinhalten. Die Einbindung relevanter Akteur:innen von Beginn an ist für einen erfolgreichen Antrag essenziell.

Verfahren

Das Antragsverfahren für das Förderprogramm ist zweistufig gestaltet:

  1. Einreichung von Projektskizzen: In der ersten Phase sind Interessierte aufgefordert, bis spätestens 30. September 2025 eine Projektskizze in elektronischer Form beim zuständigen Projektträger einzureichen. Diese Skizze sollte die geplanten Ziele, Methoden und den erwarteten Mehrwert des Projekts klar darstellen.
  2. Förmlicher Förderantrag: Nach positiver Bewertung der Projektskizze werden die ausgewählten Bewerber:innen dazu aufgefordert, einen detaillierten, förmlichen Förderantrag einzureichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass aus der Einreichung einer Projektskizze oder eines Förderantrags kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden kann.

Für die Erstellung und Einreichung der Unterlagen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu verwenden. Detaillierte Informationen zum Verfahren, zu den erforderlichen Unterlagen sowie zu den Ansprechpersonen finden Sie auf der offiziellen Bekanntmachungsseite des BMBF.

Art und Form der Zuwendung

Das Förderprogramm gewährt finanzielle Unterstützung in Form von Zuwendungen. Diese werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung vergeben. Die genaue Höhe der Förderung richtet sich nach den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben oder Kosten und kann bis zu 100 % betragen. Für Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Die Bemessung der Förderquote erfolgt unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben und der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Projekts. Es ist zu beachten, dass ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung nicht besteht; die Entscheidung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Tags
  • Forschung und Entwicklung
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