Förderung
Hängeregister mit Reitern, Reiter Fördermittel im Bildmittelpunkt
Baden-Württemberg

Innovationsgutschein Hightech BW

Der Innovationsgutschein Hightech BW dient der Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.

 

Was wird gefördert?

Der Innovationsgutschein Hightech BW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen und Projekte umzusetzen. Förderfähige Leistungen sind wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung neuer Produkte, Produktionsmethoden und Dienstleistungen. Dazu gehören:

  • Recherchen zu Technologien
  • Patenten oder Märkten
  • Machbarkeitsstudien
  • Material- oder Designuntersuchungen
  • Studien zur Herstellungstechnik
  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Entwerfen und Konstruieren, Service-Engineering, der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit)

Wer kann mitmachen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe:

  • bestehen seit mindestens 5 Jahren
  • Hauptsitz in Baden-Württemberg
  • maximaler Unternehmensgröße von bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) 
  • Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro

Verfahren

Anträge auf einen Innovationsgutschein können fortlaufend online bei der L-Bank eingereicht werden.

Nach der formalen Antragsprüfung erfolgt eine inhaltliche Prüfung durch den Innovationsausschuss. Auf dieser Basis erfolgt die finale Antragsentscheidung.

Art und Form der Zuwendung

  • bis zu 20.000 EUR Zuschuss
  • Fördersatz bis zu 50 % 
Tags
  • Forschung und Entwicklung
  • KMU