Förderung
Hängeregister mit Reitern, Reiter Fördermittel im Bildmittelpunkt
Deutschland

Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert dem Stiftungsauftrag und dem Leitbild entsprechend innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Sie setzt diesen Auftrag im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in ihren ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen in ihrer dynamischen Vielfalt um. Umweltschutz soll dabei auch als Gesundheitsschutz verstanden werden.

Geförderte Projekte sollen nachhaltige Effekte in der Praxis erzielen, Impulse geben und eine Multiplikatorwirkung entfalten. Die DBU unterstützt die Kommunikation und Verbreitung der Projektergebnisse und bringt sie in die Diskussionsprozesse über die zentralen Herausforderungen des Umweltschutzes ein.

Was wird gefördert?

Themengebundene Förderung:

  1. Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
  2. Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
  3. Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
  4. Klima- und ressourcenschonendes Bauen
  5. Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
  6. Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
  7. Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologie
  8. Kreislaufführung und effiziente Nutzung großer und umweltrelevanter Stoffströme
  9. Natur- und Gewässerschutz
  10. Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen

Es besteht auch die Möglichkeit, über eine themenoffene Förderung innovative Umweltschutzprojekte zu fördern, die außerhalb der definierten Förderthemen angesiedelt sind.

Eine Förderung bereits begonnener Projekte ist grundsätzlich nicht möglich.

Wer kann mitmachen?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wobei im Unternehmensbereich vorrangig kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden (Mittelstandspriorität). Für die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen gilt die jeweils gültige Empfehlung der Europäischen Kommission.
  • Der Bewilligungsempfänger muss über die für die Projektdurchführung erforderlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten verfügen.

Verfahren

Projektskizzen und Förderanträge können jederzeit eingereicht werden. Die DBU bevorzugt eine zweistufige Antragsstellung:

  • Projektskizze: Wir empfehlen, dass Sie zur ersten Einschätzung Ihrer Projektidee zunächst eine kurze Projektskizze über unser Online-Portal einreichen (3-10 Seiten; Inhalt und Gliederung: siehe Hinweise zur Antragstellung). Für die Bewertung der Projektskizzen sind der innovative Charakter und die konkrete Umweltentlastung von besonderer Bedeutung. Weitere Kriterien sind die Modellhaftigkeit sowie die Praxisnähe. Bei Bedarf erhalten Sie von uns Hinweise zur Überarbeitung Ihrer Projektskizze.
  • Förderantrag: Bei Übereinstimmung Ihrer Projektidee mit dem Förderzweck und den Fördermöglichkeiten fordert die DBU Sie auf, einen vollständigen, auf Ihrer Projektskizze aufbauenden Förderantrag einzureichen (Richtwert: 20 Seiten; Inhalt und Gliederung: siehe Hinweise zur Antragstellung). Im nächsten Abschnitt finden Sie diesbezüglich eine Zusammenfassung unserer Hinweise und Arbeitshilfen zur Antragstellung. Die DBU kann zur Beurteilung der Projektanträge externe Gutachten heranziehen; die angefragten Fachleute werden zu Vertraulichkeit verpflichtet. Bei Bedarf erhalten Sie von uns Hinweise zur Überarbeitung Ihres Projektantrages.

 

Art und Form der Zuwendung

  • Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.
  • Der Zuschuss kann als Projektförderung in Form einer Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden.
  • Die Förderung erfolgt in der Regel auf Basis der gesamten Projektkosten unter Gewährung eines pauschalen Gemeinkostenzuschlags (Förderung auf Kostenbasis).
  • Der Fördermittelempfänger hat grundsätzlich einen Eigenanteil zu erbringen.
  • Bei Hochschulen sowie öffentlich-rechtlichen Einrichtungen mit staatlicher Grundfinanzierung ist eine Förderung auf Ausgabenbasis möglich. Die Förderung kann bis zu 100 % der Projektkosten betragen.
  • Der Zuschuss kann je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt werden.
Tags
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